Ziel 2: Menschen mit Schlaganfall und ihre Angehörigen sind psychosozial gut versorgt.
Handlungsbedarfe
- Nach Entlassung aus dem Krankenhaus/der Reha bestehen Informations- und Beratungsbedarfe
- Im kostenlosen Informationsleitfaden Schlaganfall des QVNIA e.V. werden Beratungsstellen zur psychosozialen Unterstützung aufgezeigt
- Die BSA Info-Mappe wird an jeder Schnittstelle verteilt.
- Der übergreifende Sozialdienst klärt, ob alle sozialrechtlichen Ansprüche geltend gemacht wurden.
- Betroffene und Angehörigen werden auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer (Wiederholungs-)Rehabilitation hingewiesen und auf die unterschiedlichen Angebote einer Reha, die Zugangsvoraussetzungen und erhalten Hilfen zur Antragstellung.
- Auf die Anwendung der BSA Info-Mappe bei allen Akteuren und Betroffenen hinweisen.
- Im Beratungsgespräch über Angebote der Pflege informieren. Entscheidungskriterien zur Versorgungsangeboten werden Betroffenen und der Angehörigen transparent gemacht.
- Aufklärung über die individuelle Hilfsmittelversorgung und Beantragung einer solchen wird angeboten.
- QVNIA e.V. stellt Fach- und Hausärzten im niedergelassenen und klinischen sowie im Bereich der Rehabilitation Informationen über psychosoziale Hilfsangebote bereit.
- Verteilung des Informationsleitfadens Schlaganfall und der BSA Info-Mappe an alle Akteure in der Versorgung.
- Aufklärung über Angebote einer Beratung bei Sozialarbeiter/innen, (Fach)Ärzte/innen für Betroffene, sowie Angehörige.
- Erkennen von Krisensituationen indem Pflegende und Berater geschult werden.
- Die Beratung erfolgt häufig zu früh, zu komplex, nicht der Situation entsprechend.
- Angehörige sind oftmals überfordert mit der weiteren Versorgung.
- Systematisch aufbauende Beratungsinhalte fehlen.
Umgesetzte Maßnahmen:
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Frühzeitiges Aufzeigen von bedarfsorientierten Entlastungs- und Informationsangeboten (in der Akutversorgung) anhand einer Liste, in welcher die Angebote und Ansprechpartner/innen aufgezeigt werden.
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Mobilitätsdienste und andere ambulante Angebote transparent aufzeigen und die Voraussetzung für die Übernahme der Kosten aufzeigen.
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Kostenlose Pflegekurse nach §45 SGB XI vermitteln und Voraussetzungen zur Inanspruchnahme aufzeigen.
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Zugang zu spezifischen Hilfsmitteln und Therapien für Schlaganfall-Betroffene herstellen/ gewährleisten, z.B. zu Visio-Coach.
Handlungsempfehlungen:
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Qualifizierung des pflegerischen Personals vorantreiben, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten aufzeigen und anbieten.
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Bündelung und transparente Auflistung der pflegerischen Angebote.
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Aufklärung über die Notwenigkeit der Einbindung von den versorgenden Angehörigen in die Pflege vertiefen und Schulungen dazu anbieten.